Diabetes und Straßenverkehr
Aktualisierte Leitlinie räumt mit überholten Annahmen im Verkehrs- und Berufsrecht auf und fordert Anpassungen
Der Ausschuss „Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ aktualisiert. Die neue Fassung zeigt: Moderne Diabetestechnik und Medikamente, die keine Unterzuckerungen bewirken, erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich. Gleichzeitig schaffen sie neue Perspektiven für Millionen Menschen mit Diabetes, insbesondere bei Tätigkeiten mit hoher Verantwortung.
Experten fordern, veraltete berufliche und verkehrsrechtliche Vorgaben an den aktuellen medizinisch-diabetologischen Wissensstand anzupassen, um pauschale Vorverurteilungen von Menschen mit Diabetes und damit Diskriminierungen zu verhindern.
Seit der ersten Leitlinienfassung aus dem Jahr 2017 hat sich die Diabetesbehandlung spürbar weiterentwickelt. Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes erhalten heute Medikamente, die keine Unterzuckerungen auslösen. Bei insulinpflichtigen Menschen kommen zunehmend Systeme zum Einsatz, die den Glukoseverlauf kontinuierlich anzeigen (CGM) oder die Insulinabgabe automatisiert anpassen (AID-Systeme). Warnsignale machen kritische Werte früh sichtbar.
„Diese Fortschritte haben die Stoffwechselkontrolle grundlegend verändert“, erklärt Mitautor der Leitlinie, Dr. med. Friedrich W. Petry. Eine Unterzuckerung bleibe zwar das größte Risiko im Straßenverkehr. Doch die Zahl solcher Ereignisse sei durch moderne Technik und Schulungen deutlich gesunken. Der Diabetologe am Medicum Wetzlar betont, dass das Risiko von Autounfällen bei Menschen mit Diabetes nur leicht erhöht sei, vor allem im Vergleich zu anderen Erkrankungen, die das Unfallrisiko wesentlich stärker steigern – wie ADHS oder obstruktive Schlafapnoe (OSAS). Die Leitlinie empfiehlt klare Regeln für den Alltag: Vor Fahrtantritt sollen Betroffene ihren Glukosewert prüfen und nur starten, wenn er ausreichend hoch ist. Menschen mit kontinuierlicher Glukosemessung sollen die Warnfunktionen aktiviert haben und auf Trendpfeile achten. Bei kritischen Werten sollen sie die Fahrt unterbrechen und ihren Glukosewert stabilisieren.
Leitlinie fordert Neubewertung beruflicher Vorgaben
Neben der Fahrsicherheit rückt durch die Leitlinie die berufliche Teilhabe in den Mittelpunkt. Viele Vorschriften, die Menschen mit Diabetes vom Zugang zu bestimmten Tätigkeiten – wie bei der Polizei, der Feuerwehr oder im Flug- oder Schifffahrtsverkehr – ausschließen, basieren nach Angaben des Ausschusses „Soziales“ der DDG auf überholten Einschätzungen. Die Fortschritte in Therapie und Technik werden dort bislang kaum berücksichtigt. „Viele berufsbezogene Vorgaben stammen aus einer Zeit, in der Glukosemessungen nur wenige Momentaufnahmen lieferten“, so Dr. med. Wolfgang Wagener, Koordinator der Leitlinie und Vorsitzender des DDG Ausschusses „Soziales“. Heute ermögliche die moderne Diabetologie ein hohes Maß an Kontrolle, Steuerung und Sicherheit im Arbeitsalltag. Pauschale Ausschlüsse allein aufgrund der Diagnose seien medizinisch nicht mehr gerechtfertigt und daher diskriminierend. Wagener fordert, alle berufsrechtlichen Vorgaben und Regelwerke zu überprüfen und an den aktuellen Stand anzupassen. „Dies ist auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Wir können es uns nicht erlauben, auf motivierte und einsatzfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verzichten“, gibt Wagener zu bedenken. Die Leitlinie sieht deshalb vor, individuelle Risiken und Kompensationsmöglichkeiten stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören Therapieform, Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung, Nutzung von Warnsystemen und regelmäßige Schulungen.
Erfahrungsbericht zeigt: leistungsfähig trotz Diabetes
Wie moderne Behandlung berufliche Chancen erweitert, zeigt Jens Wicklein, Zollbeamter mit Typ-1-Diabetes und seit vielen Jahren in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten aktiv. Er fährt Lkw und Bus, arbeitet im waffentragenden Ermittlungsdienst und engagiert sich seit vielen Jahren in Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. „Ich lebe seit meinem 14. Lebensjahr mit Typ-1-Diabetes. Mit Disziplin, Verantwortung und moderner Technik kann ich meinen Alltag sicher gestalten – auch in Tätigkeitsbereichen, die hohe Konzentration verlangen“, sagt Wicklein. Moderne Sensoren und Pumpen machten möglich, was früher ausgeschlossen war: „Vor einigen Jahrzehnten wäre vieles, was ich heute mache, kaum denkbar gewesen. Warnsysteme geben mir ein hohes Maß an Sicherheit.“ Gegen Vorurteile setzt er ein klares Signal: „Einige Vorstellungen von Diabetes stammen aus einer Zeit, in der die Behandlung unzuverlässiger war. Heute zeigen mein Alltag und der vieler anderer, dass Diabetes kein Ausschlusskriterium mehr sein darf.“
Konkrete Empfehlungen für mehr Sicherheit und Teilhabe
Die Leitlinie fasst erstmals alle aktuellen Handlungsempfehlungen zusammen. Sie richtet sich an Menschen mit Diabetes, behandelnde Teams sowie Behörden und Gutachterinnen und Gutachter. Ziel ist es, eine verlässliche Grundlage für Beratung, Begutachtung, Bewertung und politische Entscheidungen zu schaffen. Demnächst wird es auch eine Patientenleitlinie geben, die sich ausschließlich an Betroffene richtet.
Petry betont: „Erhöhte Glukosewerte allein führen nicht zu einer eingeschränkten Fahreignung. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob Konzentration, Aufmerksamkeit oder Sehen beeinträchtigt sind.“ Die moderne Diabetologie könne viele Risiken ausgleichen. Kompensation ist vielfach möglich. Deshalb dürften Menschen mit Diabetes nicht pauschal von besonderen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.
DDG appelliert an Politik und Behörden
Die DDG sieht die aktualisierte Leitlinie als Impuls, bestehende Gesetze und insbesondere berufsbezogene Vorschriften an den medizinischen Fortschritt anzupassen. Der Ausschuss „Diabetes und Soziales“ der DDG setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Diabetes nicht aufgrund ihrer Diagnose benachteiligt werden. „Es ist Zeit, alte Regeln zu überdenken“, sagt Wagener. Moderne Therapie und Technik ermöglichten eine stabile Stoffwechsellage und damit ein hohes Maß an Sicherheit – im Straßenverkehr und im Beruf. Die Leitlinie solle dazu beitragen, Menschen mit Diabetes neue Perspektiven zu eröffnen.
Kernaussagen der Leitlinie (LL)
Erhöhte Zuckerwerte:
Im Gegensatz zu Unterzuckerungen haben erhöhte und auch deutlich erhöhte Zuckerwerte allein aktuell keinen nachgewiesenen Einfluss auf die Fahrsicherheit und Fahreignung. Die LL und die Empfehlungen zur Fahrsicherheit von Menschen mit Diabetes (MmD) geben keine expliziten Einschränkungen der Fahrsicherheit oder einen Grenzwert des HbA1c-Wertes bezüglich der Hyperglykämie (erhöhter Glukosewerte). Nur wenn Konzentration, Reaktion und Aufmerksamkeit beeinträchtigt sind, ist die Fahrsicherheit gefährdet. Ebenso bei Stoffwechselentgleisung und Ketoazidose sowie dem Auftreten von Sehstörungen bei schneller Blutzuckersenkung, längerer Erhöhung oder bei Erstmanifestation. Die Fahreignung ist erst dann wieder vorhanden, wenn die Sehstörungen verschwunden sind und eine stabile Stoffwechsellage besteht.
Unterzuckerungen:
Die Gefährdung der Fahrsicherheit geht beim Diabetes in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) mit Kontrollverlust, Verhaltensstörung oder Bewusstseinsbeeinträchtigung aus.
Eine uneingeschränkte Hypoglykämie-Wahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung. MmD mit mehr als einer Fremdhilfe bedürftigen Hypoglykämie im Wachzustand in den letzten 2 Monaten sind in der Regel für das Führen eines Kraftfahrzeugs so lange ungeeignet, bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist. Unverändert gilt, dass das größte Risiko im Straßenverkehr bei MmD eine starke Unterzuckerung ist.
Begleit- und Folgekrankheiten:
Begleit- und Folgekrankheiten können einen erheblichen Einfluss auf die Fahreignung von MmD haben. Kardiovaskuläre Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), diabetisches Fußsyndrom (Amputation),
Retinopathie (Sehvermögen) und bei DM T2 besonders das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS)können die Fahreignung passager oder dauerhaft einschränken.
Kontextfaktoren:
Umgebung, Beruf, Begleit- und Folgekrankheiten, soziale Faktoren und Stress können die Fahreignung passager oder dauerhaft einschränken.
Verhalten vor Fahrtantritt:
MmD mit einem Hypoglykämierisiko aufgrund ihrer Diabetestherapie sollen sicherstellen, dass sie vor Fahrtantritt einen für sie ausreichend hohen Glukosewert (Empfehlung in den meisten Fällen ≥ 90 mg/dl [5 mmol/l]; Schwangere ≥ 80 mg/dl [4,4 mmol/l]) aufweisen.
Liegt der Glukosewert unter 90 mg/dl (5 mmol/l) / Schwangere unter 80 mg/dl (4,4 mmol/l), soll vor Fahrtantritt durch Essen oder Trinken schnell resorbierbarer Kohlenhydrate sichergestellt werden, dass der Glukosespiegel wieder über diesem Schwellenwert liegt. Die Fahrt soll erst danach angetreten werden.
Nutzende von CGM sollen vor Fahrtantritt sicherstellen, dass die Alarmgrenzen so hoch eingestellt sind, dass rechtzeitig vor einer Hypoglykämie gewarnt wird, und die Trendpfeile beachten.
Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)