Weiterbildung unserer Selbsthilfegruppenleiter

Die jährliche Weiterbildungsveranstaltung für die Selbsthilfegruppenleiter fand auch in diesem Jahr im Familienhaus Magdeburg statt. Zum Thema „Fördermittel – Beantragung, Verwendung und Abrechnung“ konnte Herr Gerrit Schröder von der AOK begrüßt werden. Herr Schröder war langjährig als Vertreter aller Krankenkassen im Bereich Förderung von Selbsthilfegruppen, Verbänden und Kontaktstellen tätig. Im kommenden Jahr wird er den verdienten Ruhestand antreten. Als Nachfolger steht dann Herr Ralf Kitzing, der bereits mehrere Jahre mit ihm gemeinsam die Fördermittelproblematik bearbeitet, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Im Jahr 2024 standen 1,462 Mio € zur pauschalen Fördermittelvergabe zur Verfügung. Die Anträge lagen jedoch mit gesamt 2,1 Mio. € um rund 650 T € höher. Durch nicht abgerufene und nicht verausgabte Fördermittel konnten jedoch noch alle beantragten Mittel in voller Höhe ausgereicht werden. Das ist im Jahr 2025 nicht mehr der Fall, da keinerlei Rücklagen mehr zur Verfügung stehen. Prioritär stehen für Herrn Schröder jedoch die Selbsthilfegruppen auch im Jahr 2025 an erster Stelle.

Wichtig ist, die termingerechte Beantragung der Fördermittel für das kommende Jahr bis spätestens zum 31.01.2025. Dabei ist nach dem einfachen Antragsverfahren für Beträge bis 500 € und dem detaillierten Antragsverfahren für Beträge ab 501 € zu unterscheiden. Beim einfachen Antragsverfahren ist für die Beantragung die Höhe und die vorgesehene Verwendung als Kurzbeschreibung und für die Abrechnung lediglich die unterzeichnete Versicherung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel notwendig. Für die detaillierte Beantragung ist ein Kostenvoranschlag mit den vorgesehenen Positionen der Verwendung einzureichen. Bei der Abrechnung ist dieser der tatsächlichen Ausgabe gegenüberzustellen. Abweichungen sind zu begründen.

Neu wird sein, dass künftig für Vorhaben über 501 Euro Kostenvoranschläge eingeholt und eingereicht werden müssen. Auch können Anträge für eine Projektförderung gestellt werden. Zielsetzung der Projektförderung ist, die Verbesserung der Versorgung bestimmter Personengruppen über einen längeren Zeitraum zu sichern. (Lotsenschulung zu bestimmten Schwerpunkten)

Hierfür bot Herr Schröder an, gemeinsam mit dem Vorstand über Ideen und Themen für mögliche Projekte zu suchen und zu diskutieren. Auch die Selbsthilfegruppen sind aufgefordert, hierzu ihre Ideen und Wünsche einzubringen. Zur Verwendung machte Herr Schröder nochmals deutlich, dass die Gruppenarbeit und der Austausch über die Themen zur Erkrankung im Vordergrund stehen muss und nicht Reisen oder Kaffeerunden. Wobei auch eine Fahrt zu oder der Besuch einer befreundeten Selbsthilfegruppe zum Zweck des Austausches, durchaus finanziert werden kann. Hierzu sollte jedoch im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber das Gespräch gesucht werden. Herr Schröder und Herr Kitzing haben dafür ein offenes Ohr.

Herr Biester informierte im Anschluss zu Neuerungen im Sozialrecht. Hier insbesondere zum Zuschlag bei Erwerbsminderungsrente, der Einführung der elektronischen Patientenakte und dem Ergebnis mit rund 80.000 Unterschriften zur eingereichten Petition zu den Reformen im Gesundheitswesen. Die Veranstaltung wurde nach den vielen Informationen und anschließender Diskussion mit einem gemeinsamen Mittagessen beendet.

Annerose Winter