Prinzipien und Richtlinien unserer Inhalte hinsichtlich Barrierefreiheit

Als gemeinnütziger Verein und Patientenorganisation sind wir parteipolitisch und konfessionell neutral und stehen für die Gleichberechtigung aller Menschen.  Somit möchten wir auch allen Menschen, mit oder ohne Einschränkungen, unsere Informationen zugänglich machen.

Auszug aus unserer Satzung:

§ 2 Vereinszweck

2. Der Zweck des Vereins ist:

a. den an Diabetes mellitus erkrankten Bürgerinnen und Bürgern aller Altersklassen, deren Angehörigen und sonst nahestehenden Personen sowie Betreuungspersonal in vielfältiger Weise beratend zur Seite zu stehen.
b. die Interessen der Diabetiker zu vertreten und öffentlich über ihre Probleme zu informieren.
c. den Wissensstand zum Krankheitsbild zu erweitern.
d. die Eigenverantwortung der Betroffenen zu fördern.

3. Das erfolgt vorwiegend durch:
a. Information und Schulung in medizinischen, diätetischen, psychosozialen und sozialen Fragen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen und Veranstaltungen.
b. Wahrnehmung berechtigter Interessen der Diabetiker.
c. Förderung der Diabetesforschung.
d. Anleitung, Unterstützung und Koordinierung des Wirkens in Selbsthilfegruppen.
e. Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Diabetesprophylaxe und zur Früherkennung des Diabetes.

4. Der Verein leistet beratende und unterstützende Hilfe mit dem Ziel, den Diabetikern eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Das Handlungsmotto des Vereins ist “Gemeinsam sind wir stärker“

Der Deutsche Diabetiker Bund Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist deshalb bemüht, auch Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen (häufige, mit dem Diabetes eng verbundenen Folge-Erkrankung) einen barrierefreien Zugang zur Website sowie zum Mitteilungsblatt und den Newslettern (via  DiabetesNetzwerk Sachsen) zu ermöglichen.

Wir haben beschlossen, den Richtlinien und Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines 2 (WCAG 2) der World Wide Web Consortium (W3C) für die Erstellung unsere Inhalte zu folgen und bestmöglich anzuwenden.

Die WCAG 2 ist ein Webstandard des W3C aus dem Jahr 2018 und soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Die Richtlinien sind Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern der Welt – auch in Deutschland. Der in Deutschland durch öffentliche Stellen mindestens zu erfüllende Standard ist die EN 301549 v3.2.1, die wiederum die WCAG 2.1 referenziert.

Die WCAG sind keine spezifischen Vorgaben für die technische Umsetzung, stellen aber eine Vielzahl an Grundregeln für die Aufbereitung von digitalen Medien bereit. Aus den Festlegungen dem WCAG abgeleiteten Prinzipien haben wir versucht, dies in ein Verfahren für die Aufbereitung und Präsentation unserer Inhalte zu entwickeln. Im Folgenden sind die verschiedenen Prinzipien der Stufe A aufgeführt, die wir bestrebt sind zu berücksichtigen. Aus den aufgeführten Punkten entsteht aber kein Rechtsanspruch bei versehentlichen Versäumnissen der Autoren, Betreiber oder Inhaber dieser Seite. Alle aufgeführten Punkte stellen einen Leitfaden für die Autoren dar.

Richtlinien des WCAG nach 2.0

Prinzip 1: Wahrnehmbar – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
Richtlinie 1.1 Textalternativen: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.
Richtlinie 1.3 Anpassbar: Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z.B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
Richtlinie 1.4 Unterscheidbar: Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Prinzip 2: Bedienbar – Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich: Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.
Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit: Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.
Richtlinie 2.3 Anfälle: Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen.
Richtlinie 2.4 Navigierbar: Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Prinzip 3: Verständlich – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Richtlinie 3.1 Lesbar: Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.
Richtlinie 3.2 Vorhersehbar: Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.
Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

Prinzip 4: Robust – Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Richtlinie 4.1 Kompatibel: Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.

Quellen und andere Nachweise

Die WCAG 2.1 ist in englischer Sprache verfasst und wurde durch die Mitglieder des W3C auch als deutsche Übersetzung erstellt.  Der W3C ist aber eben eine Gemeinschaft und lebt von Diskursen, dabei bildete sich zwar eine breite Mehrheit, aber nichtsdestotrotz konnte entstand keine offizielle Übersetzung des WCAG. Die vom W3C bereit gestellte deutsche Fassung ist, daher hat als inoffizielle Übersetzung eingestuft.

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